Aktuelles Beschaffung
Aktuelles Beschaffung

Natursteine auf Friedhöfen zukünftig ohne Kinderarbeit – aber…

12. Dezember 2024 I Getrübe Freude

Natursteine auf Friedhöfen zukünftig ohne Kinderarbeit – aber…

Heute nachmittag hat der Landtag Schleswig-Holstein beschlossen, dass in Zukunft keine Natursteine aus Kinderarbeit mehr auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein verwendet werden dürfen.

Das Verbot bezieht sich dabei nicht nur auf Grabsteine sondern auf Naturstein-elemente aller Art. Das Land setzt nun konsequent auf anerkannte Zertifizierungen und unabhängige Kontrollen. Das begrüßen wir natürlich!

„Allerdings werde eine alleinige Konzentration auf die Vermei-dung ausbeuterischer Kinder-arbeit der Problemlage in der Branche nicht gerecht. Auch die Arbeitsbedingungen für er-wachsene Arbeiter*innen sind in wichtigen Herkunftsländern wie China und Indien alles andere als akzeptabel. Die Erfahrung hat gezeigt, dass allein ein Verbot von ausbeu-terischer Kinderarbeit oftmals nur zu einer Verlagerung von Kinderarbeit in andere Sektoren führt, wenn nicht die Erwachse-nen ein Einkommen erzielen, das die Grundversorgung der Familie sicherstellt.“

Antje Edler,
Fachpromotorin für zukunftsfähiges Wirtschaften

Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein Kinderarbeit Natursteine Grabsteine

Dies hatte unser Landesverband Bündnis Eine Welt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, an der wir intensiv mitgewirkt haben, deutlich gefordert.

Zudem haben wir auf die nachweisliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Natursteinen – insbesondere die zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zum Verbot von Zwangsarbeit – und auf eine Verpflichtung zur schritt-weisen Einhaltung weiterer Arbeits- und Sozialstandard hingewiesen. Leider wurden diese Punkte nicht mit in das Bestattungsgesetz aufgenommen.

Für uns heißt das: wir werden weiter am Ball bleiben und auf dieses Manko im Gesetz hinweisen. Und als Verbraucher*innen müssen wir beim Einkauf weiterhin die Augen aufhalten. Eine gute Orientierung für den Kauf von Grabsteinen und anderen Natursteinen bietet der “Kompass Nachhaltigkeit”, der Gütesiegel benennt, die die von uns und vielen anderen NGOs geforderten Standards bereits einhalten.

Gesetzliche Verankerung für nachhaltige und faire Beschaffung

18. Oktober 2024 I Bundesweiter Appell

Appell: Wir fordern eine gesetzliche Verankerung für nachhaltige Beschaffung

EINE WELT IM BLICK arbeitet seit vielen Jahren im Bereich der “Fairen Öffentlichen Beschaffung” – auf lokaler Ebene ebenso wie landes- und bundesweit. Die öffentliche Hand in Deutschland, die jährlich etwa 500 Milliarden Euro in den Erwerb von Waren und Dienstleistungen (OECD 2019) investiert, könnte bei einer entsprechenden Beschaffung eine wichtige Vorbildfunktion einnehmen. Allen voran natürlich der Bund.

Daher unterstützen wir nun einen Appell, der die Bundesregierung auffordert, klare gesetzliche Vorgaben für die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen zu erlassen.

Mehr als mehr als 70 zivilgesellschaftliche Organisationen, 16 Bürgermeister*innen und eine Vielzahl von Unternehmen, Verbänden, Zertifizierungsstellen und Expert*innen haben ihn ebenfalls bereits mitgezeichnet. Fairtrade-Towns-Initiativen und andere Akteure arbeiten daran, Kommunen zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Beschaffung zu bewegen. Städte wie Bremen, Dortmund, Köln, München, Hamburg und Berlin machen vor, dass es möglich ist, Produkte wie Arbeitskleidung, Lebensmittel, Computer und Spielwaren nachhaltig zu beschaffen. Dennoch bleibt das Potenzial ungenutzt, da es keine einheitlichen Vorschriften auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt.

Derzeit bietet sich die Gelegenheit, von der Bundesregierung die Verankerung dieser Praxis im Gesetz zu verlangen. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung angekündigt, dass die öffentliche Beschaffung und Vergabe künftig stärker auf wirtschaftliche, soziale, ökologische und innovative Kriterien ausgerichtet und deren Verbindlichkeit erhöht werden sollen. Im Rahmen eines Konsultationsprozesses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben viele Beteiligte für eine deutliche Stärkung nachhaltiger Beschaffung plädiert. Das Ministerium arbeitet bereits an einem „Vergabetransformationspaket“ und hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur nachhaltigen Beschaffung würde es den Kommunen ermöglichen, durch ihr Einkaufsverhalten einen wesentlichen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft zu leisten.

Für Unternehmen würde diese Regelung Planungssicherheit schaffen, da sie sich langfristig auf gleichbleibende Anforderungen der öffentlichen Hand einstellen könnten und ihre Bemühungen in Bereichen wie sozialen Standards, Menschenrechten und Umweltschutz anerkannt würden.

Faires Frühstück im Kieler Landtag

26. September 2024 I Anregendes Fachgespräch

Faires Frühstück im Kieler Landtag

Anlässlich der diesjährigen Fairen Woche haben zusammen mit unserem Landesdachverband, dem Bündnis Eine Welt e.V. (BEI), 14 Abgeordnete des Landtages bzw. deren Mitarbeiter*innen zu einem „Fairen Frühstück“ im Landeshaus Kiel begrüssen können.

Zu den Frühstücksgästen gehörten neben der Landtagspräsidentin Christina Herbst (CDU) auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen und der zukünftige Bürgermeister von Büsum, Oliver Kumbartzky (FDP). Über diesen Zuspruch bei unserem ersten Event im Landtag haben wir uns sehr gefreut.

Faires Frühstück:Antje Edler beim Fachgespräch zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
 mit Abgeordneten des Landtag Schleswig-Holstein

Während die Abgeordneten das leckere Frühstück aus fairen und regionalen Produkten geniessen konnten, erläuterte Antje Edler, unsere Fachpromotorin für zukunftsfähiges Wirtschaften beim Eine Welt im Blick, Möglichkeiten, wie der öffentlichen Einkauf auf Landes- und kommunaler Ebene global verantwortlich gestaltet werden kann, damit auch Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag für mehr globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit leisten kann.

Heutzutage gibt es viel mehr als nur Kaffee aus Fairem Handel, um nachhaltig und fair einzukaufen. Im Bereich sogenannter sensibler Produkte, wo es immer wieder zu Verstößen gegen Arbeits- und Umweltstandards kommt, gibt es mittlerweile Initiativen und anerkannte Gütesiegel für engagierte Unternehmen. Das gilt für Textilien, Leder, Holz, Naturkautschuk, Agrarprodukte, Sportartikel, Spielzeug, Natursteine und sogar für IT-Produkte.

Und das Potential ist enorm: jedes Jahr geben der Bund, die Länder und Kommunen zwischen 300 und 500 Milliarden Euro für die ihre Beschaffung aus. Um die nachhaltigen Entwicklungsziele (die sogenannten SDGs), die sich die Weltgemeinschaft 2015 gesetzt hat, zu erreichen, soll daher auch in der öffentlichen Beschaffung die nachhaltige Vergabe gefördert werden.

Leider funktioniert das noch nicht in der Fläche. Ein Blick in die ersten aktuellen Berichte der neu eingeführten Vergabestatistik zeigt: Bei über 80 Prozent der öffentlichen Aufträge werden keine Nachhaltigkeitskriterien einbezogen. Daher fordern wir im Verbund mit dem BEI verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige, global verantwortliche öffentliche Beschaffung.

Ein wichtiges Instrument in Schleswig-Holstein kann der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung des Landes sein, an dem seit längerem gearbeitet wird.

Endlich: Menschenrechte und Klimaschutz wichtiger als Profite von Unternehmen! Aber…

18. März 2024 I Abgespecktes EU-Lieferkettengesetz

Nach langem Hin und Her haben am Freitag, den 15. März 2024, die EU-Staaten einem europäischen Lieferkettengesetz zugestimmt. So wichtig und längst überfällig diese Entscheidung auch ist, so blamabel ist sie für Deutschland und so unzureichend ist sie für die Menschen am Beginn unserer globalen Lieferketten.

Denn statt Vorreiter sein zu können, hat sich die deutsche Regierung mit der von der FDP erzwungenen Stimmenthaltung von einer Nichtmalmehr-Fünf-Prozent-Partei vorführen lassen und hat so viel an Glaubwürdigkeit in Europa verloren. Und die nun erfolgten Veränderungen am ursprünglichen Gesetzestext haben das einst ambintionierte Vorhaben arg geschwächt – zulasten von menschenrechten und Klimaschutz.

Lieferkettengesetz

Wir dokumentieren hier die Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz.

Pressemitteilung vom 15.03.2024

Trotz deutscher Enthaltung: EU-Staaten stimmen für stark abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Berlin, 15. März 2024  – Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt.

„Wir sind erleichtert, dass die EU heute deutlich gemacht hat: Menschenrechte und Klimaschutz sind wichtiger als Profite von Unternehmen um jeden Preis. Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt”, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.

Im Vergleich zur Trilog-Fassung sind die Einschnitte im neuen Gesetzesvorschlag enorm. So soll das Gesetz erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und somit nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen.

„Wir sind enttäuscht, dass das Vorhaben so ausgehöhlt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz hätte das verhindern können wenn er die FDP in die Schranken verwiesen und an dem bereits fertigen Kompromiss festgehalten hätte. Stattdessen hat er sehenden Auges hingenommen, dass etablierte EU-Verfahren ignoriert wurden und Deutschland damit in der EU nicht mehr als verlässlicher Verhandlungspartner gilt”, kritisiert Johanna Kusch.

In den kommenden Wochen muss sich das Europäische Parlament zum neuen Kompromisstext positionieren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. 

Quelle: Initiative Lieferkettengesetz

Sag JA, Olaf! – und rette das EU-Lieferkettengesetz

14. Februar 2024 I Petition-Eilaktion unterschreiben!

Rennten wir das EU-Lieferkettengesetz – jetzt!

Die plötzliche Kehrtwende der FDP beim europäischen Lieferkettengesetz hat letzte Woche nicht nur eine Abstimmung im Europa-Parlament verhindert und europaweit für Unverständnis und Empörung gesorgt. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht für all die Menschen, die in Lieferketten unter Menschenrechtsverletzungen leiden und für Gerechtigkeit kämpfen. Sie ignoriert aber auch die vielen Unternehmen wie ALDI Süd, Bayer, Mars, KiK, Tchibo oder VAUDE, die das EU-Lieferkettengesetz unterstützen, weil es ein Gewinn für die deutsche Wirtschaft ist. Und sie beschädigt Deutschlands Ansehen als verlässlicher Verhandlungspartner in der EU massiv. Stimmt Deutschland dem Gesetz nicht zu, steht das ganze Vorhaben auf der Kippe. Der Bundeskanzler kann das verhindern, indem er seine Richtlinienkompetenz nutzt.
Denn es ist noch nicht zu spät: Am kommenden Freitag will Brüssel den Weg für das Gesetz freimachen. Der Bundeskanzler sollte sich unmissverständlich positionieren: Deutschland steht für Menschenrechte, Klima- und Umweltschutz ein. Auf die Unterstützung von Deutschland für dieses Vorhaben muss sich die EU ein für alle Mal verlassen können.
Die Lieferkettengesetz appelliert daher eindringlich an den Bundeskanzler: Sprechen Sie ein Machtwort und retten Sie das EU-Lieferkettengesetz!
Wir unterstützen diesen Appell und hoffen auf viele Mitunterzeichner*innen!

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

14. Februar 2024 I Forderungspapier online

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

Wir haben uns im vergangenen Jahr mehrfach in die Diskussion um ein von der Bundesregierung geplantes Vergabetransformationspaket eingebracht. Die öffentliche Beschaffung soll entbürokratisiert und digitalisiert werden, aber vor allem auch nachhaltiger werden, insbesondere was Klimaschutz und Menschenrechte betrifft. Unser Dachverband, das Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein (BEI), und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu ein Forderungspapier veröffentlicht, an dem wir mitgearbeitet haben.

Die Kernforderungen im Überblick

Die unterzeichnenden Organistionen sind überzeugt, dass nur verbindliche Vorgaben Unternehmen dazu bringen, Umweltschutz und Menschenrechte umfassend zu beachten und Vorreitern keine Wettbewerbsnachteile erleiden müssen.
Daher sollte die Bundesregierung mit der aktuell anstehenden Reform der Vergabe (Vergabetransformationspaket) endlich die Chance nutzen und verbindliche menschenrechtliche Kriterien für alle öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verankern und umwelt- und klimabezogene Nachhaltigkeit mit sozialer Nachhaltigkeit und Menschenrechten in Lieferketten zusammenbringen. Mit einer konsequenten nachhaltigen öffentlichen Beschaffung würde die öffentliche Hand einen wichtigen Beitrag zur dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation leisten.


(1) Definition von Nachhaltigkeit

Eine nachhaltige Beschaffung muss alle Menschen- und Arbeitsrechte in der Lieferkette des konkret zu be-
schaffenden Produkts bzw. Dienstleistung berücksichtigen. Soziale Nachhaltigkeitsaspekte entlang der ge-
samtem globalen Lieferkette müssen bei Planung und Umsetzung den gleichen Stellenwert haben wie ökolo-
gische Nachhaltigkeitsaspekte.

(2) Verpflichtende Vorgaben per Gesetz

Für die Umsetzung einer nachhaltigen, sozial verantwortlichen Beschaffung braucht es verbindliche Vorgaben
zur Einhaltung sozialer und ökologischer (Mindest-)Standards sowie Dokumentations- und Begründungs-
pflichten (bei Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitskriterien).

(3) Ziele und Monitoring

Um die nachhaltige Beschaffung kontinuierlich auszubauen, braucht es ein aussagekräftiges Monitoring über
die Vergabestatistik.

(4) Unterstützungsangebote und Standardisierung

Für eine Professionalisierung und Umsetzung der nachhaltigen Vergabe sind mehr Aus- und Fortbildungen,
Schulungen, Informationen und Unterstützung nötig. Hierfür braucht es einen entsprechenden Kapazitäts-
aufbau sowie eine Ausweitung der Kompetenzstellen

Für eine wirksame Transformation des Vergaberechts 2023

Unsere Stellungnahme

Die Bundesregierung beschäftigt sich zurzeit mit der Transformation des Vergaberechts. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat unser Landesverband, das Bündnis Eine Welt – BEI, sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.

Wir setzen uns gemeinsam ein für verbindliche Regeln insbesondere für soziale Kriterien in der Vergabe ein, so dass diese zu einer Trans-formation der Wirtschaft im Sinne der globalen Entwicklungsziele (SDGs) beitragen kann.

Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.