Endlich: Menschenrechte und Klimaschutz wichtiger als Profite von Unternehmen! Aber…
Endlich: Menschenrechte und Klimaschutz wichtiger als Profite von Unternehmen! Aber…

Endlich: Menschenrechte und Klimaschutz wichtiger als Profite von Unternehmen! Aber…

18. März 2024 I Abgespecktes EU-Lieferkettengesetz

Nach langem Hin und Her haben am Freitag, den 15. März 2024, die EU-Staaten einem europäischen Lieferkettengesetz zugestimmt. So wichtig und längst überfällig diese Entscheidung auch ist, so blamabel ist sie für Deutschland und so unzureichend ist sie für die Menschen am Beginn unserer globalen Lieferketten.

Denn statt Vorreiter sein zu können, hat sich die deutsche Regierung mit der von der FDP erzwungenen Stimmenthaltung von einer Nichtmalmehr-Fünf-Prozent-Partei vorführen lassen und hat so viel an Glaubwürdigkeit in Europa verloren. Und die nun erfolgten Veränderungen am ursprünglichen Gesetzestext haben das einst ambintionierte Vorhaben arg geschwächt – zulasten von menschenrechten und Klimaschutz.

Lieferkettengesetz

Wir dokumentieren hier die Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz.

Pressemitteilung vom 15.03.2024

Trotz deutscher Enthaltung: EU-Staaten stimmen für stark abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Berlin, 15. März 2024  – Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt.

„Wir sind erleichtert, dass die EU heute deutlich gemacht hat: Menschenrechte und Klimaschutz sind wichtiger als Profite von Unternehmen um jeden Preis. Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt”, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.

Im Vergleich zur Trilog-Fassung sind die Einschnitte im neuen Gesetzesvorschlag enorm. So soll das Gesetz erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und somit nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen.

„Wir sind enttäuscht, dass das Vorhaben so ausgehöhlt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz hätte das verhindern können wenn er die FDP in die Schranken verwiesen und an dem bereits fertigen Kompromiss festgehalten hätte. Stattdessen hat er sehenden Auges hingenommen, dass etablierte EU-Verfahren ignoriert wurden und Deutschland damit in der EU nicht mehr als verlässlicher Verhandlungspartner gilt”, kritisiert Johanna Kusch.

In den kommenden Wochen muss sich das Europäische Parlament zum neuen Kompromisstext positionieren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. 

Quelle: Initiative Lieferkettengesetz