Aktuelles Beschaffung
Aktuelles Beschaffung

Endlich: Menschenrechte und Klimaschutz wichtiger als Profite von Unternehmen! Aber…

18. März 2024 I Abgespecktes EU-Lieferkettengesetz

Nach langem Hin und Her haben am Freitag, den 15. März 2024, die EU-Staaten einem europäischen Lieferkettengesetz zugestimmt. So wichtig und längst überfällig diese Entscheidung auch ist, so blamabel ist sie für Deutschland und so unzureichend ist sie für die Menschen am Beginn unserer globalen Lieferketten.

Denn statt Vorreiter sein zu können, hat sich die deutsche Regierung mit der von der FDP erzwungenen Stimmenthaltung von einer Nichtmalmehr-Fünf-Prozent-Partei vorführen lassen und hat so viel an Glaubwürdigkeit in Europa verloren. Und die nun erfolgten Veränderungen am ursprünglichen Gesetzestext haben das einst ambintionierte Vorhaben arg geschwächt – zulasten von menschenrechten und Klimaschutz.

Lieferkettengesetz

Wir dokumentieren hier die Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz.

Pressemitteilung vom 15.03.2024

Trotz deutscher Enthaltung: EU-Staaten stimmen für stark abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Berlin, 15. März 2024  – Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt.

„Wir sind erleichtert, dass die EU heute deutlich gemacht hat: Menschenrechte und Klimaschutz sind wichtiger als Profite von Unternehmen um jeden Preis. Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt”, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.

Im Vergleich zur Trilog-Fassung sind die Einschnitte im neuen Gesetzesvorschlag enorm. So soll das Gesetz erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und somit nur noch für ein Drittel der Unternehmen, die ursprünglich erfasst werden sollten. Auch bei den Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Lieferkette gab es nochmals Einschränkungen. Diese betreffen beispielsweise die Verwendung von Pestiziden oder die Entsorgung von Abfällen.

„Wir sind enttäuscht, dass das Vorhaben so ausgehöhlt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz hätte das verhindern können wenn er die FDP in die Schranken verwiesen und an dem bereits fertigen Kompromiss festgehalten hätte. Stattdessen hat er sehenden Auges hingenommen, dass etablierte EU-Verfahren ignoriert wurden und Deutschland damit in der EU nicht mehr als verlässlicher Verhandlungspartner gilt”, kritisiert Johanna Kusch.

In den kommenden Wochen muss sich das Europäische Parlament zum neuen Kompromisstext positionieren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. 

Quelle: Initiative Lieferkettengesetz

Sag JA, Olaf! – und rette das EU-Lieferkettengesetz

14. Februar 2024 I Petition-Eilaktion unterschreiben!

Rennten wir das EU-Lieferkettengesetz – jetzt!

Die plötzliche Kehrtwende der FDP beim europäischen Lieferkettengesetz hat letzte Woche nicht nur eine Abstimmung im Europa-Parlament verhindert und europaweit für Unverständnis und Empörung gesorgt. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht für all die Menschen, die in Lieferketten unter Menschenrechtsverletzungen leiden und für Gerechtigkeit kämpfen. Sie ignoriert aber auch die vielen Unternehmen wie ALDI Süd, Bayer, Mars, KiK, Tchibo oder VAUDE, die das EU-Lieferkettengesetz unterstützen, weil es ein Gewinn für die deutsche Wirtschaft ist. Und sie beschädigt Deutschlands Ansehen als verlässlicher Verhandlungspartner in der EU massiv. Stimmt Deutschland dem Gesetz nicht zu, steht das ganze Vorhaben auf der Kippe. Der Bundeskanzler kann das verhindern, indem er seine Richtlinienkompetenz nutzt.
Denn es ist noch nicht zu spät: Am kommenden Freitag will Brüssel den Weg für das Gesetz freimachen. Der Bundeskanzler sollte sich unmissverständlich positionieren: Deutschland steht für Menschenrechte, Klima- und Umweltschutz ein. Auf die Unterstützung von Deutschland für dieses Vorhaben muss sich die EU ein für alle Mal verlassen können.
Die Lieferkettengesetz appelliert daher eindringlich an den Bundeskanzler: Sprechen Sie ein Machtwort und retten Sie das EU-Lieferkettengesetz!
Wir unterstützen diesen Appell und hoffen auf viele Mitunterzeichner*innen!

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

14. Februar 2024 I Forderungspapier online

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

Wir haben uns im vergangenen Jahr mehrfach in die Diskussion um ein von der Bundesregierung geplantes Vergabetransformationspaket eingebracht. Die öffentliche Beschaffung soll entbürokratisiert und digitalisiert werden, aber vor allem auch nachhaltiger werden, insbesondere was Klimaschutz und Menschenrechte betrifft. Unser Dachverband, das Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein (BEI), und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu ein Forderungspapier veröffentlicht, an dem wir mitgearbeitet haben.

Die Kernforderungen im Überblick

Die unterzeichnenden Organistionen sind überzeugt, dass nur verbindliche Vorgaben Unternehmen dazu bringen, Umweltschutz und Menschenrechte umfassend zu beachten und Vorreitern keine Wettbewerbsnachteile erleiden müssen.
Daher sollte die Bundesregierung mit der aktuell anstehenden Reform der Vergabe (Vergabetransformationspaket) endlich die Chance nutzen und verbindliche menschenrechtliche Kriterien für alle öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verankern und umwelt- und klimabezogene Nachhaltigkeit mit sozialer Nachhaltigkeit und Menschenrechten in Lieferketten zusammenbringen. Mit einer konsequenten nachhaltigen öffentlichen Beschaffung würde die öffentliche Hand einen wichtigen Beitrag zur dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation leisten.


(1) Definition von Nachhaltigkeit

Eine nachhaltige Beschaffung muss alle Menschen- und Arbeitsrechte in der Lieferkette des konkret zu be-
schaffenden Produkts bzw. Dienstleistung berücksichtigen. Soziale Nachhaltigkeitsaspekte entlang der ge-
samtem globalen Lieferkette müssen bei Planung und Umsetzung den gleichen Stellenwert haben wie ökolo-
gische Nachhaltigkeitsaspekte.

(2) Verpflichtende Vorgaben per Gesetz

Für die Umsetzung einer nachhaltigen, sozial verantwortlichen Beschaffung braucht es verbindliche Vorgaben
zur Einhaltung sozialer und ökologischer (Mindest-)Standards sowie Dokumentations- und Begründungs-
pflichten (bei Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitskriterien).

(3) Ziele und Monitoring

Um die nachhaltige Beschaffung kontinuierlich auszubauen, braucht es ein aussagekräftiges Monitoring über
die Vergabestatistik.

(4) Unterstützungsangebote und Standardisierung

Für eine Professionalisierung und Umsetzung der nachhaltigen Vergabe sind mehr Aus- und Fortbildungen,
Schulungen, Informationen und Unterstützung nötig. Hierfür braucht es einen entsprechenden Kapazitäts-
aufbau sowie eine Ausweitung der Kompetenzstellen

Für eine wirksame Transformation des Vergaberechts 2023

Unsere Stellungnahme

Die Bundesregierung beschäftigt sich zurzeit mit der Transformation des Vergaberechts. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hat unser Landesverband, das Bündnis Eine Welt – BEI, sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.

Wir setzen uns gemeinsam ein für verbindliche Regeln insbesondere für soziale Kriterien in der Vergabe ein, so dass diese zu einer Trans-formation der Wirtschaft im Sinne der globalen Entwicklungsziele (SDGs) beitragen kann.

Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.