
Bundeskabinett beschließt Vergaberechtsreform – Nachbesserung notwendig
Am Mittwoch, den 06. August 2025, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesvorschlag beschlossen, der die noch unter der Ampel angestoßene Vergaberechtsreform wieder aufgreift. Das ursprüngliche Ziel – eine Vereinfachung und Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs – erachten auch wir als sinnvoll.
Um das Potenzial einer strategischen Beschaffung auszuschöpfen, braucht es jedoch auch verbindliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und den Schutz von Menschenrechten im öffentlichen Einkauf. Darauf haben wir im Verbund mit unserem Landesverband Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI) sowie auch andere Menschenrechts- und Umweltorganisationen immer wieder im Laufe der öffentlichen Konsultationen hingewiesen. Auch Unternehmen(sverbände), (Ober-)Bürgermeister*innen und Vergaberechtsexpert*innen hatten sich im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Appell dafür eingesetzt.
Wir begrüßen die im neuen Gesetzentwurf aufgenommenen Neuerungen zur Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen. Ebenso die Ergänzung, dass bei Markterkundungen ausdrücklich die “Einbeziehung umweltbezogener und sozialer Aspekte sowie Aspekte der Qualität und Innovation” zulässig ist. Durch die im Vorfeld von Vergaben erforderlichen Markterkundungen können somit einerseits bereits nachhaltige Unternehmen identifiziert werden und von öffentlichen Aufträgen profitieren. Andererseits können die Erkundungen wichtige Signale an den Markt senden und dazu beitragen, dass sich Unternehmen auf nachhaltigere Praktiken umstellen.
Zur Förderung einer sozial-ökologischen öffentlichen Beschaffung reichen diese Maßnahmen allein jedoch nicht aus. So hätte der im Vergabetransformationspaket im vergangenen Jahr neu aufgenommene Paragraf § 120a zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte deutlich mehr Verbindlichkeit geschaffen und in der Praxis dazu beitragen können, eine nachhaltige öffentliche Beschaffung in die Breite zu tragen und eine Standardisierung und Vereinfachung voranzutreiben. Wir bedauern, dass dies im Vergabebeschleunigungsgesetz nun nicht mehr vorgesehen ist.
Wir rufen die Regierungsfraktionen dazu auf, in der nun folgenden parlamentarischen Beratung Nachbesserungen vorzunehmen und damit auch ein klares Signal mit Blick auf die Reform der europäischen Vergaberichtlinie und der angekündigten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung zu senden.
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