
Reformpaket 2026.
Kahlschlag für Menschenrechte durch Bundesregierung droht
3. Juli 2026
In Brüssel wurde Ende letzten Jahres die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), kurz: EU-Lieferkettgesetz, beschlossen. In Deutschland gibt es mit dem sogenannten Lieferkettengesetz bereits ähnliche Regeln, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten nach Umwelt- oder Menschenrechtsrisiken zu überprüfen, ein Beschwerdesystem einzurichten und auf Verstöße zu reagieren.
Doch im Zuge des von der Bundesregierung vorgesehenen Reformpaketes ging es nicht nur um Gesundheit, Steuern und Arbeitsmarkt – auch das Liefekettengesetz soll nun noch einmal massiv geschwächt werden. Wenn es nach den Parteispitzen von CUD/CSU und SPD geht, soll dieses Gesetz quasi fast seine gesamte Wirkkraft verlieren und Menschenrechte und Umwelt bleiben mal wieder auf der Strecke.
Denn gestern, wie gestern beschlossen wurde, soll der Anwendungsbereich für das deutsche Lieferkettengesetz, so eingeschränkt werden, dass nur noch cirka 150 Unternehmen betroffen wären – und damit 95% der bisher erfassten Unternehmen aus dieser so wichtigen Sorgfaltspflicht entlassen wären.
Die Initiative Lieferkettengesetz, in der wir uns engagieren, hat zu diesem Vorschlag gestern eine Presse-Erklärung veröffentlicht.
Erfahre mehr zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
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