Vergabegesetz
Vergabegesetz

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

14. Februar 2024 I Forderungspapier online

Achtung der Menschenrechte bei Vergabe sicherstellen

Wir haben uns im vergangenen Jahr mehrfach in die Diskussion um ein von der Bundesregierung geplantes Vergabetransformationspaket eingebracht. Die öffentliche Beschaffung soll entbürokratisiert und digitalisiert werden, aber vor allem auch nachhaltiger werden, insbesondere was Klimaschutz und Menschenrechte betrifft. Unser Dachverband, das Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein (BEI), und andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu ein Forderungspapier veröffentlicht, an dem wir mitgearbeitet haben.

Die Kernforderungen im Überblick

Die unterzeichnenden Organistionen sind überzeugt, dass nur verbindliche Vorgaben Unternehmen dazu bringen, Umweltschutz und Menschenrechte umfassend zu beachten und Vorreitern keine Wettbewerbsnachteile erleiden müssen.
Daher sollte die Bundesregierung mit der aktuell anstehenden Reform der Vergabe (Vergabetransformationspaket) endlich die Chance nutzen und verbindliche menschenrechtliche Kriterien für alle öffentlichen Auftraggeber gesetzlich verankern und umwelt- und klimabezogene Nachhaltigkeit mit sozialer Nachhaltigkeit und Menschenrechten in Lieferketten zusammenbringen. Mit einer konsequenten nachhaltigen öffentlichen Beschaffung würde die öffentliche Hand einen wichtigen Beitrag zur dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation leisten.


(1) Definition von Nachhaltigkeit

Eine nachhaltige Beschaffung muss alle Menschen- und Arbeitsrechte in der Lieferkette des konkret zu be-
schaffenden Produkts bzw. Dienstleistung berücksichtigen. Soziale Nachhaltigkeitsaspekte entlang der ge-
samtem globalen Lieferkette müssen bei Planung und Umsetzung den gleichen Stellenwert haben wie ökolo-
gische Nachhaltigkeitsaspekte.

(2) Verpflichtende Vorgaben per Gesetz

Für die Umsetzung einer nachhaltigen, sozial verantwortlichen Beschaffung braucht es verbindliche Vorgaben
zur Einhaltung sozialer und ökologischer (Mindest-)Standards sowie Dokumentations- und Begründungs-
pflichten (bei Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitskriterien).

(3) Ziele und Monitoring

Um die nachhaltige Beschaffung kontinuierlich auszubauen, braucht es ein aussagekräftiges Monitoring über
die Vergabestatistik.

(4) Unterstützungsangebote und Standardisierung

Für eine Professionalisierung und Umsetzung der nachhaltigen Vergabe sind mehr Aus- und Fortbildungen,
Schulungen, Informationen und Unterstützung nötig. Hierfür braucht es einen entsprechenden Kapazitäts-
aufbau sowie eine Ausweitung der Kompetenzstellen