18. Oktober 2024 I Bundesweiter Appell
Appell: Wir fordern eine gesetzliche Verankerung für nachhaltige Beschaffung
EINE WELT IM BLICK arbeitet seit vielen Jahren im Bereich der “Fairen Öffentlichen Beschaffung” – auf lokaler Ebene ebenso wie landes- und bundesweit. Die öffentliche Hand in Deutschland, die jährlich etwa 500 Milliarden Euro in den Erwerb von Waren und Dienstleistungen (OECD 2019) investiert, könnte bei einer entsprechenden Beschaffung eine wichtige Vorbildfunktion einnehmen. Allen voran natürlich der Bund.
Daher unterstützen wir nun einen Appell, der die Bundesregierung auffordert, klare gesetzliche Vorgaben für die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen zu erlassen.
Mehr als mehr als 70 zivilgesellschaftliche Organisationen, 16 Bürgermeister*innen und eine Vielzahl von Unternehmen, Verbänden, Zertifizierungsstellen und Expert*innen haben ihn ebenfalls bereits mitgezeichnet. Fairtrade-Towns-Initiativen und andere Akteure arbeiten daran, Kommunen zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Beschaffung zu bewegen. Städte wie Bremen, Dortmund, Köln, München, Hamburg und Berlin machen vor, dass es möglich ist, Produkte wie Arbeitskleidung, Lebensmittel, Computer und Spielwaren nachhaltig zu beschaffen. Dennoch bleibt das Potenzial ungenutzt, da es keine einheitlichen Vorschriften auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt.
Derzeit bietet sich die Gelegenheit, von der Bundesregierung die Verankerung dieser Praxis im Gesetz zu verlangen. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung angekündigt, dass die öffentliche Beschaffung und Vergabe künftig stärker auf wirtschaftliche, soziale, ökologische und innovative Kriterien ausgerichtet und deren Verbindlichkeit erhöht werden sollen. Im Rahmen eines Konsultationsprozesses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben viele Beteiligte für eine deutliche Stärkung nachhaltiger Beschaffung plädiert. Das Ministerium arbeitet bereits an einem „Vergabetransformationspaket“ und hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur nachhaltigen Beschaffung würde es den Kommunen ermöglichen, durch ihr Einkaufsverhalten einen wesentlichen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft zu leisten.
Für Unternehmen würde diese Regelung Planungssicherheit schaffen, da sie sich langfristig auf gleichbleibende Anforderungen der öffentlichen Hand einstellen könnten und ihre Bemühungen in Bereichen wie sozialen Standards, Menschenrechten und Umweltschutz anerkannt würden.